Tipps zur Beauftragung eines Kfz-Gutachters

Auf was muss ich beim Beauftragen eines Kfz-Gutachters achten?

Der Beruf bzw. die Bezeichnung "Kfz-Gutachter" und "Kfz-Sachverständiger" ist nicht geschützt. Bevor ein Gutachter nach einem Unfall beauftragt wird, sollten einige Dinge beachtet werden. 

 

Der Gesetzgeber lässt es zu, dass in Deutschland jeder ein Gewerbe als Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter anmelden darf, unabhängig von seiner Qualifikation. Es ist auch keine Prüfung oder ähnliches notwendig. Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder "Kfz-Gutachter" bieten also keine Gewähr für Qualität. Die Versicherungen lehnen teilweise Gutachten ab, wenn keine ausreichende Qualifikation durch den Ersteller vorhanden ist. 


Auf welche Qualifikation muss ich bei einem Kfz-Gutachter achten?

Ein Kfz-Gutachter sollte zumindest folgende Qualifikation vorweisen:

  • Berufsausbildung zum/zur Kfz-Meister/in (Mechanik, Mechatronik und oder Elektrik)
  • Berufsausbildung zum/zur Karosseriebauermeister/in
  • Ausbildung zum/zur Diplom-Ingenieur/in (Kfz-Technik, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik)
  • Ausbildung zum Lackierer-Meister
  • B. Eng. / M. Eng.

Ist eine Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen notwendig?

Der Beruf des Sachverständigen ist sehr umfangreich und erfordert spezielle Kenntnisse, die in einer klassischen Kfz-Ausbildung oder in einem Studium nicht vermittelt werden. Daher ist eine Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen trotz ausreichender Vorqualifikation auf jeden Fall empfehlenswert.


Wo  kann ich eine Ausbildung zum Kfz-Gutachter machen?

Hier empfehle ich die awg mbH in Kottenheim oder den TÜV-Rheinland. Hier findet eine solide Ausbildung in der Theorie und Praxis über mehrere Wochen bzw. Monate mit anschließender Prüfung statt. Es gibt viele weitere Anbieter, die eine Ausbildung zum Sachverständigen innerhalb von 2-10 Tagen anbieten. Von diesen Anbietern rate ich persönlich ab. Der umfangreiche Ausbildungsinhalt kann ich einer so kurzen Zeit nicht vermittelt werden. 


Ist eine Zertifizierung als Kfz-Gutachter notwendig?

Grundsätzlich ist eine Zertifizierung empfehlenswert. Aber! Auch hier sollte man darauf achten, von welchem Anbieter ein Kfz-Sachverständiger zertifiziert wurde. Denn hier gibt es unseriöse Anbieter, die eine Zertifizierung auf Basis von eingereichten Unterlagen oder einer abgeschlossen Prüfung von einem Kurs von nur ein paar Tagen anbieten.

 

In den letzten Jahren steigt die Zahl die Anzahl von Neugründungen sogenannter Personen-Zertifizierungsgesellschaften für Kfz-Sachverständige. Zum einen handelt es Auch hier handelt es sich um Unternehmen, deren Interesse es ist, Umsätze zu generieren und Gewinne zu erwirtschaften. Bei der Prüfung der Qualifikation des Kfz-Gutachters durch diese Gesellschaften gibt es allerdings signifikante Unterschiede. Nicht immer steht hier das Fachwissen und Können im Vordergrund. 

 

Eine Personenzertifizierung durch den TÜV-Rheinland, IFS, VKS und VKS ist als sehr seriös und empfehlenswert einzustufen. 

 

Wenn ein Sachverständiger zertifiziert ist und er auf seiner Webseite damit wirbt, muss das Institut welches die Zertifizierung durchgeführt hat, dort namentlich erwähnt werden. 


Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Vereidigung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen findet auf gesetzlicher Grundlage durch eine öffentlich. rechtliche Institution wie die IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) statt. 

 

Der Sachverständige wird auf seine besondere Qualifikation und persönliche Eignung geprüft. Das heißt, er muss überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen nachweisen und sich vom "selbsternannten" Sachverständigen klar abheben. 

 

Die öffentliche Bestellung ist vom Gesetzgeber geschützt und zeichnet besonders qualifizierte Sachverständige aus. 

 

Die öffentlich Bestellung des vereidigten Sachverständigen ist in der Regel auf 5 Jahre befristet und muss dann neu beantragt werden. Es findet eine erneute Prüfung der Qualifikation statt. 

 

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bekommt einen Rundstempel ausgehändigt. Dieser darf nicht kopiert werden und wird nur für die Zeit der Bestellung herausgegeben. Andere Sachverständige dürfen diesen Stempel nicht dahingehend kopieren, dass er mit dem hier in Rede stehenden Stempel zu verwechseln ist. Das wäre irreführend!

 

Die Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften sehen vor, dass der Sachverständige seine Leistungen höchstpersönlich erbringen muss. Nur wenn der Gutachter die von ihm angeforderten Leistungen unter Anwendung der ihm zuerkannten Sachkunde in eigener Person erbracht hat, darf er bei der Erstattung von Gutachten den ihm von der Bestellungskörperschaft ausgehändigten Rundstempel verwenden.

 

Der öffentlich bestellte Sachverständige muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.

 

Vertrauen Sie auf die öffentliche Bestellung. Sie erleichtert Ihnen die Auswahl geeigneter Sachverständiger und bietet Gewähr für geprüfte Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit.


Wann kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden?

Wenn eine unabhängige Beratung oder fachliche Information benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

 

Dem Sachverständigen ist es nicht gestattet auf rechtliche Fragen einzugehen. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grund­sätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

 

Im Sachverständigenverzeichnis der IHK haben Sie einen bundesweiten Zugriff auf die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: 

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