Wir sind als Kfz-Gutachter Freising / Neufahrn offizieller Partner des TÜV Rheinland - FSP und auf Schaden- bzw. Unfallgutachten spezialisiert.
Marco Schuster - Kfz-Sachverständigenbüro
Auweg 98
85375 Neufahrn b. Freising
Mail: info@kfz-gutachter-schuster.de
Tel: 0173 / 2385448
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir unverbindlich eine Nachricht per E-Mail oder WhatsApp. Ich berate Sie gerne.
Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung sowie einen Vor-Ort-Service für Neufahrn, Freising, Eching, Hallbergmoos und dem gesamten Landkreis Freising an.
Als Unfallgutachter komme ich im Rahmen meines Vor-Ort-Services direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Seien Sie skeptisch, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung anbietet. Bei dieser Schadensteuerung besteht das Risiko, dass Ihnen unabhängige Berater (Rechtsanwälte und Sachverständige) vorenthalten werden, und Ihnen somit eine vollständige Schadenregulierung nicht zukommt.
Die Sachverständigenkosten
sind von der regulierenden Haftpflichtversicherung zu erstatten, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (Schadenhöhe ca. 750,00 Euro). In derartigen Fällen beraten wir Sie Im Vorfeld der Beauftragung gerne über die weitere Vorgehensweise.
Ein Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfall
steht dem Geschädigten ggf. für die Reparaturzeit oder die Wiederbeschaffungszeit bei einem Totalschaden zu. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass auch diese Ansprüche besser belegt werden können.
Die merkantile Wertminderung
kann nur durch ein Schadengutachten beziffert werden, die einen etwaigen späteren verminderten Verkaufserlös durch den offenbarungspflichtigen Unfallschaden ausgleichen soll. Insbesondere bei jungen Fahrzeugen sollte auf ein Schadengutachten nicht verzichtet werden, da bei Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages ein Wertminderungsanspruch unberücksichtigt bleibt.
Einen Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen ist bei einem unverschuldeten Unfall Ihr gutes Recht. Die Hinzuziehung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes ist bei Verkehrsunfällen grundsätzlich anzuraten.
Die fiktive Abrechnung
ist die Alternative zur konkreten Abrechnung, wobei der Geschädigte den Fahrzeugschaden auf Basis des eingeholten Schadengutachtens ohne Weiteres abrechnen kann, ohne Vorlage einer Reparaturrechnung bei der regulierenden Versicherung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nur bei Nachweis erstattet.
Ich bin in folgenden Ortschaften für Sie unterwegs:
Freising, Neufahrn - Freising, Eching, Ismaning, Garching, Mintraching, Fahrenzhausen, Kranzberg, Allerhausen, Haimhausen, Hallbergmoos, Zengermoos, Moosinning, Franzheim, Attaching, Hohenkammer, Fischerhäuser, Schwaig, Oberding, Eiting, Flughafen München, Weihenstephan, Pallhausen, Neuching, Freising.