Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster

info@kfz-gutachter-schuster.de Vereidigter KFZ-Sachverständiger 0173 2 38 54 48

Ihr Kfz Gutachter in München

Öffentlich bestellter & vereidigter Gutachter

Marco Schuster, Experte für Kfz-Gutachten

Verkehrsunfall im Raum München?

Wir sind schon auf dem Weg

Übersicht

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in München

Wir kommen als Kfz-Gutachter im Rahmen unseres kostenlosen Vor-Ort-Services direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens – teilen Sie uns mit, wo der Besichtigungstermin für Sie am besten passt.

Ihre Vorteile

KFZ Gutachter & Sachverständiger Marco Schuster

Bewertungen

Kunden über Kfz Gutachter Schuster

Ablauf eines Schadensgutachtens

durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter
01

Terminvereinbarung mit Ihrem Kfz-Gutachter

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp, E-Mail oder Formular – wir vereinbaren schnell einen Termin.

02

Begutachtung durch den Sachverständigen

Das Kfz-Gutachten erstellen wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Begutachtung. Wir dokumentieren die Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und ggf. den Restwert.

03

Erstellung des Kfz-Gutachtens in 48 Std.

Wir versenden Ihnen das Kfz-Gutachten per E-Mail. Natürlich verschicken es auf Ihren Wunsch auch klassisch per Post. Wir leiten das Gutachten zudem an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiter.

04

Versand des Gutachtens

Abrechnung / Kosten: Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Auf Sie kommen keine Kosten zu. Sie brauchen auch nicht in Vorkassen gehen.

05

Schadensregulierung

Die Auszahlung des Schadens durch die Versicherung ist leider sehr unterschiedlich. Es hängt unter anderem von der Versicherung selbst und/oder dem jeweiligen Sachbearbeiter ab. In der Regel dauert es zwischen zwei bis vier Wochen.

Ihr Kfz Gutachter in München –

professionell erstellt durch einen Sachverständigen

Unsere Leistungen

Kfz Gutachter in München & Umgebung

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand: Das Kfz-Gutachten und bei Bedarf auch die entsprechende Vermessung. Als unabhängiger Kfz-Gutachter in München beraten wir Sie ausführlich und kostenlos – kontaktieren Sie uns!

Marco Schuster

Kontakt

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne, unverbindlich und kostenlos.

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Mehr Informationen

Kfz-Sachverständigenbüro
Marco Schuster
Leopoldstraße 204a
80804 München

Tipp:

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfallschaden komplett entschädigt werden wollen, sollten Sie immer selbst einen Gutachter in München sowie einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht und dass Sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil erleiden.

Als Experte bei Kabel 1 -

Echte Expertise – Kfz-Gutachter Marco Schuster
Kfz Gutachter München

Zuverlässig mit kostenfreien für Sie da

Nach einem Unfall ist der Schreck erst einmal groß. Als erfahrener Kfz-Gutachter in München und Umgebung entlasten wir Sie daher mit zahlreichen, kostenlosen Leistungen rund um die Erstellung Ihres Gutachtens.

Erstberatung

Als Sachverständiger in München bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schicken Sie uns Ihre Frage oder die Bilder Ihres Schadens per WhatsApp – Sie erhalten von uns eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Vor-Ort-Service

Wir kommen als Gutachter im Rahmen unseres kostenlosen Vor-Ort-Services direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens – teilen Sie uns mit, wo der Besichtigungstermin für Sie am besten passt.

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Das fertige Kfz-Gutachten leiten wir auf Ihren Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung weiter. Auch die Kosten für unsere Arbeit als Sachverständiger stellen wir der Versicherung in Rechnung – Sie tragen keine Kosten und müssen nicht in Vorkasse treten.

Häufige Fragen

Expertenwissen

Im Schnitt kosten die meisten Kfz-Schadengutachten zwischen 300 und 1.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Konkret hängen die Gutachtenkosten prozentual von der Schadenhöhe ab: Ab ca. 750 Euro (Bagatellgrenze) muss die gegnerische Versicherung die Gutachtenkosten komplett tragen. Wertgutachten kosten je nach Zweck und Begutachtungstiefe zwischen 250 und 500 Euro inkl. Mehrwertsteuer als Orientierungsrahmen.

Die Sicherung der Unfallstelle (Warnblinker, Warndreieck, RTW rufen, ggf. Erste Hilfe leisten) hat oberste Priorität. Danach Beweissicherung mit Unfallbericht und Fotos (aus unterschiedlichen Blickwinkeln) vornehmen. Nutzen Sie im Haftpflichtfall Ihr Recht auf einen eigenen Kfz Gutachter: Marco Schuster hilft Ihnen im Großraum München.

Bei Eigenverschulden springt die Kfz-Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug ein, wobei die Selbstbeteiligung und Höherstufung bei nicht vorhandenem Rabattschutz zu beachten sind. Für Schäden am Fahrzeug anderer Unfallbeteiligter greift die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Die Teilkaskoversicherung greift bei Wildunfällen, Fahrzeugbrand, Unwetterschäden, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch und ggf. Marderschäden.

Bleiben Sie am Unfallort und fragen Sie Zeugen, falls der Schadenverursacher nicht ausfindig zu machen ist. Bei Fahrerflucht Polizei rufen und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wichtig ist eine belastbare Beweisdokumentation mit Fotos für die Versicherungsabwicklung. Schäden durch Parkrempler besser nicht unterschätzen: Wir prüfen als Kfz Gutachter in München das Schadensausmaß & Ihre Ansprüche versicherungsunabhängig!

Mit Verbringungskosten sind im Rahmen der Kfz-Schadenregulierung anfallende Transportkosten gemeint, um Fahrzeuge in spezielle Betriebe (z. B. Lackiererei) zu bringen. Verbringungskosten sind als Teil der Reparaturkosten schadenersatzpflichtig, auch bei fiktiver Schadensabrechnung. Wir berücksichtigen als unabhängiger Kfz Gutachter in München diese und weitere Schadenspositionen (Beilackierungskosten, Standkosten) in Ihrem Sinn bei der Schadenabwicklung.

Bei Totalschaden (Reparaturkosten liegen über Wiederbeschaffungswert) erstatten Kfz-Versicherer im Regelfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zum Restwert können Geschädigte den Unfallwagen verkaufen oder weiterfahren (bei gegebener Verkehrssicherheit). Im Haftpflichtfall kommen weitere Ansprüche hinzu wie z. B. eine Nutzungsausfallentschädigung von meistens 14 bis 16 Tagen. Wir prüfen, ob an Ihrem Unfallwagen ein Reparatur- oder Totalschaden vorliegt!

Die Mehrwertsteuer wird abgezogen, berücksichtigt werden nur Netto-Reparaturkosten laut erstelltem Schadengutachten. Versicherer kürzen gerade bei fiktiver Abrechnung oft an UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Stundenverrechnungssätzen der Werkstatt. Viele dieser Kürzungen sind unberechtigt, wehren Sie sich mit einem Anwalt dagegen: Wir vermitteln bei der Kfz-Schadenregulierung in München selbstverständlich einen zuverlässigen Kontakt.

Bei unverschuldetem Unfall mit klarer Sachlage schalten Sie einen Anwalt auf Kosten der Gegenseite ein. Machen Sie Druck! Sollten gesetzte Fristen nicht greifen, können Sie den Klageweg in Erwägung ziehen. Viele Versicherer knicken dann wegen noch höherer Kosten ein. Beim Kfz-Sachverständigenbüro Schuster in München sind Sie in allen Szenarien in erfahrenen, versicherungsunabhängigen Händen!

Gemäß Anscheinsbeweis hat meistens, aber nicht immer zu 100 %, der Auffahrende Schuld. Dem Anschein nach hat der Auffahrende zu wenig Abstand gehalten, er war zu schnell oder abgelenkt. Der Unfallverursacher muss diesen Anscheinsbeweis entkräften. Eine Mitschuld entsteht typischerweise, wenn der Vordermann ohne triftigen Grund bremst (z. B. wegen kleinem Vogel auf der Fahrbahn). Dann entsteht laut Gerichtsurteilen eine Mitschuld.

Mit der Unterschrift unter einer Abtretungserklärung (auch Zession genannt) kann eine Forderung an einen neuen Gläubiger übertragen werden. Sie kommen so bei der Schadenregulierung mit dem Gutachterhonorar erst gar nicht in Berührung: Ihre Unterschrift ermöglicht es Kfz Gutachter Marco Schuster in München, seine Kosten direkt mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung abzurechnen.

Bei Haftpflichtschaden (fremdverschuldeter Unfall) muss die gegnerische Versicherung den Kfz Gutachter zahlen, sobald die Bagatellschadensgrenze (über 750 Euro Reparaturkosten) überschritten ist. Geschädigte haben anders als bei einem Kaskoschaden die freie Gutachterwahl! Wir prüfen versicherungsunabhängig, ob an Ihrem Fahrzeug mehr als ein Bagatellschaden vorliegt: Jetzt Schaden melden!

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert−Restwert) des Fahrzeugs.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 12.000 €
  • Restwert: 3.000 €
  • Reparaturkosten: 11.000 €
  • Rechnung:
  • Wiederbeschaffungsaufwand = 12.000 € – 3.000 € = 9.000 €
  • Da 11.000 € Reparaturkosten > 9.000 € Wiederbeschaffungsaufwand, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Oft wird zusätzlich die 130-%-Grenze (Integritätsinteresse) geprüft. Eine Reparatur kann trotzdem zulässig sein, wenn:

  • Reparaturkosten ≤ 130 % des Wiederbeschaffungswertes
  • Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert
  • Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter genutzt
  • In diesen Fällen muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Versicherer überprüfen lässt, ob die Reparatur entsprechend des Gutachtens vorgenommen wurde

In der Mehrheit der Kfz-Schadenregulierungen sind alle Zahlungen innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen. Je klarer die Schuldfrage dokumentiert ist, desto reibungsloser der weitere Ablauf! Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung sind Geschädigte aber sehr viel schneller wieder mobil. Mit eigenem Kfz Gutachter & Anwalt setzen Sie auf schnelle Schadenabwicklung!

Die Schwere der Verletzung bzw. die Schmerzintensität sowie die Länge der Behandlung sind für die Höhe von Schmerzensgeldansprüchen entscheidend: Von 800 Euro (kann aber auch weniger sein, man rechnet ungefähr 250 € pro Woche Beeinträchtigung) für ein Schleudertrauma bis zu fünfstelligen Summen bei bleibenden Schäden ist alles möglich. Wichtig: Unfallbedingte Verletzungen müssen als Voraussetzung zeitnah ärztlich attestiert werden!

Sie sollten Ihren Unfallwagen erst nach neutraler Begutachtung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens reparieren lassen, wenn eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung der Versicherung vorliegt. Nach einem Unfall also nicht direkt in die Werkstatt fahren, bei großem Schaden ist ein KVA nachteilig: Nur beweissichernde Gutachten berücksichtigen Nutzungsausfall und Wertminderung.

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) handelt es sich um einen oberflächlichen Schaden, dessen Reparatur Kosten in Höhe von 750 bis max. 1.000 Euro verursacht. Fahrzeuge gelten dann weiterhin als unfallfrei. Gerade bei neuen Fahrzeugen (insbesondere SUV & Sportwagen) ist die Bagatellschadengrenze schnell überschritten. Unsicher bezüglich der Schadenshöhe? Schicken Sie Kfz Gutachter Marco Schuster in München für eine Einschätzung Schadensbilder via WhatsApp.

Im Haftpflichtfall gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat.

Es ist jedoch empfehlenswert, den Schaden so schnell wie möglich abzuwickeln. Dadurch kann verhindert werden, dass im Schadensbereich weitere Schäden entstehen und eine klare Abgrenzung der einzelnen Schäden später nicht mehr möglich ist.

Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass keine Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn nicht mehr eindeutig festgestellt werden kann, welcher Schaden durch welches Ereignis entstanden ist.

Bei einem Unfall mit Teilschuld kommt es zu einer Quotenregulierung, beide Kfz-Versicherungen tragen dann 50 % der Kosten. In diesem Szenario kann die vorteilhafte Option des Quotenvorrechts genutzt werden. Wir beraten Sie neutral mit Blick auf die beste Option in Ihrem Schadensfall. Auf keinen Fall direkt am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben: Beweissicherung ist für die Ermittlung der Haftungsquote sehr wichtig!

Unser Ratgebermagazin

für Kfz-Gutachten

Kfz-Gutachten in München und Umgebung

Unser Einsatzgebiet als Kfz Sachverständiger

Wir sind nicht nur als Sachverständiger in München, sondern in ganz Oberbayern für Sie da. In diesem Einzugsgebiet kommen wir bei einem Unfallschaden kostenlos zu Ihnen. Das Kfz-Gutachten aus München erhalten Sie innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Schnell, professionell und freundlich – bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da! In folgenden Standorten sind wir für Sie da.