Verlassen Sie sich im unverschuldeten Schadensfall auf mein unabhängiges Unfallgutachten: In München und Umgebung stehe ich Ihnen mit kostenloser Erstberatung, kompetentem Vor-Ort-Service und einer unkomplizierten Abwicklung zur Seite!
Ein Unfallgutachter nimmt Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Augenschein und kalkuliert die Höhe Ihrer Ansprüche bei unverschuldeten Schäden. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten – sollte
eine Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht mehr als sinnvoll erscheinen, ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs und bestimmt den Restwert Ihres
Unfallfahrzeugs. Zudem berechnet der Sachverständige die Wertminderung durch den entstandenen Schaden und beziffert den Nutzungsausfall.
Das fundierte Unfallgutachten dient dabei zwei Zwecken:
Um all Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen zu können, sollten Sie daher einen neutralen Unfallgutachter beauftragen – in München und Umgebung bin ich dafür Ihr Ansprechpartner!
Ein Unfallgutachter nimmt Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Augenschein und kalkuliert die Höhe der anfallenden Reparaturkosten durch Erstellung eines Gutachtens. Dieses dient als Grundlage für eine Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient außerdem der Beweissicherung für eventuell auftretende Streitigkeiten über einen Rechtsanwalt oder sogar vor Gericht.
Sollte die Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht mehr als sinnvoll erscheinen, ermittelt der Unfallgutachter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs und bestimmt den Restwert Ihres Unfallfahrzeugs. Weiterhin legt der Unfallgutachter eine Wertminderung Ihres Autos fest und bestimmt den Nutzungsausfall.
• Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt
• Reparaturweg & voraussichtliche Reparaturdauer
• Fahrzeugbewertung
• Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
• Angaben zur Wertminderung nach dem Unfall
• Restwert
• Nutzungsausfallentschädigungsklasse
• Wiederbeschaffungsdauer
• aussagekräftige Fotodokumentation
• Diagnoseprotokoll der ausgelesenen Fehlerspeicher
• Karosserievermessung, sofern notwendig
Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsberechtigt". Das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Unfallgutachter zu beauftragen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung selbst. Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Versicherte die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei seinen selbst ausgewählten Unfallgutachter.
Als qualifizierter, langjährig tätiger Unfallgutachter bin ich sehr erfahren in der Erstellung von Gutachten nach einem Unfall und kann Ihnen Ihr Gutachten zügig erstellen.
Der Ablauf der Begutachtung & Erstellung des Unfallgutachtens im Kurzüberblick
• Kontaktaufnahme: Nehmen Sie nach einem Unfall Kontakt mit uns auf und schildern Sie kurz die Situation für eine Erst-Einschätzung. Über WhatsApp können Sie uns auch Bilder
Ihres Fahrzeugs schicken.
• Vor-Ort-Termin: Wir vereinbaren einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs – wahlweise an Ihrem Wunschort oder in unser Prüfhalle.
• Schadensbegutachtung: Für das Unfallgutachten nehmen wir alle technischen Details sowie Schäden des Fahrzeugs auf – diese dokumentieren wir mit Bildern.
• Gutachten-Erstellung: Mit den gesammelten Daten erstelle ich Ihr Unfallgutachten – das dauert in der Regel nur 1 bis 2 Werktage.
• Gutachten-Versand: Das Unfallgutachten erhalten Sie im Original wahlweise per Post oder E-Mail. Auf Wunsch geht eine Kopie direkt an die gegnerische Versicherung bzw. an Ihren
Rechtsanwalt.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben mehrerer Hebebühnen zur Verfügung um Ihr Fahrzeug gründlich zu überprüfen. Somit können wir bei Bedarf den
Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Stoßfänger etc. – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen und somit den gesamten Schaden
festzustellen und zu dokumentieren. Auch Beschädigungen im Bereich des Rahmens, Karosserie oder dem Fahrwerk können wir mit Hilfe hochmoderner 3D-Messgeräte feststellen.
Die Schadensregulierung selbst liegt dann bei der gegnerischen Versicherung. Dabei können Sie frei wählen zwischen der Reparatur oder der Ausbezahlung des Schadens (fiktive Abrechnung). Wir
beraten Sie gern zu Ihren Optionen – kontaktieren Sie uns!
Die Kosten für ein Unfallgutachten sind abhängig von dem Arbeitsumfang, der für die Schadenserfassung und Gutachtenerstellung notwendig ist. Entscheidend ist, wer die Kosten für das Gutachten
trägt:
• Unverschuldeter Unfallschaden:
Das Unfallgutachten ist ein Teil der Unfallkosten. Diese müssen bei unverschuldeten Unfällen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen werden.
• Kaskoschaden:
Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsberechtigt" – sie ist berechtigt, ihren eigenen Unfallgutachter zu beauftragen, dessen Kosten die Versicherung selbst trägt. Sind Sie mit der
Schadensfeststellung nicht einverstanden, können Sie ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren" einleiten: Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei seinen selbst ausgewählten Unfallgutachter
– die Kosten für den Unfallgutachter können dabei eventuell durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Wenn Sie ein fundiert Unfallgutachten benötigen, bin ich Ihr kompetenter und unabhängiger Sachverständiger für München und Umgebung. Profitieren Sie dabei von meinen Stärken!