✓ Kostenfreie Beratung
✓ Sofortige Terminvergabe
✓ Kostenfreie Schadensaufnahme bei Ihnen Vor-Ort (München +100 km)
✓ Erstellung der Kfz Gutachten innerhalb von 1-2 Werktagen
✓ Abrechnung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers
✓ Unabhängiger Kfz-Gutachter in München
✓ Von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
oder per Whatsapp
Sie möchten lieber schriftlich Kontakt aufnehmen? Kein Problem!
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand: Das Kfz Gutachten und bei Bedarf auch die entsprechende Vermessung. Als unabhängiger Kfz Gutachter in München beraten wir Sie ausführlich und kostenlos – kontaktieren Sie uns!
Marco Schuster als Experte im TV - Kabel1
Nach einem Unfall ist der Schreck erst einmal groß. Als erfahrener Kfz Gutachter in München und Umgebung entlasten wir Sie daher mit zahlreichen, kostenlosen Leistungen rund um die Erstellung Ihres Gutachtens.
Sprechen Sie uns an, um weitere Informationen über unsere Leistungen als KFZ Gutachter in München zu erhalten!
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) muss die gegnerische Versicherung im Raum München die Kosten für einen Sachverständigen bzw. ein Kfz Gutachten übernehmen – unterhalb dieser Bagatellschadensgrenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Oberhalb dieser Grenze sollten Sie immer das Kfz Gutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen: Dieser enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und auch keine rechtssichere Dokumentation des Schadens (z.B. Fotos).
Sollten Sie noch Fragen zum Kfz Gutachten in München oder darüber hinaus haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, sich den Schaden auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung). Ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung nicht nur die Kosten für das Kfz Gutachten, sondern auch für einen Rechtsanwalt zu 100% – Sie benötigen dafür keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht in Vorkasse gehen.
Da die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, rate ich grundsätzlich dazu, bei jedem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Anwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit der wir als Kfz Gutachter schon seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten.
Tipp: Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfallschaden komplett entschädigt werden wollen, sollten Sie immer selbst einen Gutachter in München sowie einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht und dass Sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil erleiden.
Ihre Vorteile
Über mich
Wir sind nicht nur als Sachverständiger in München, sondern in ganz Oberbayern für Sie da. In diesem Einzugsgebiet kommen wir bei einem Unfallschaden kostenlos zu Ihnen. Das Kfz Gutachten aus München erhalten Sie innerhalb von 1-2 Werktagen. Schnell, professionell und freundlich – bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da!
Hier sollten Sie sich genau informieren! Die Berufsbezeichnung des Kfz-Gutachters und Kfz-Sachverständigen ist nicht geschützt und sagt daher nichts über dessen Qualifikation aus. Nur der "öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige" ist geschützt. Er durchläuft ein tlw. mehrjähriges Prüfungsprozedere und wird auf seine überdurchschnittliche Qualifikation überprüft. Wenn sich kein öffentlich bestellter Sachverständigen in Ihrer Nähe befindet, achten Sie darauf, dass dieser von einer anerkannten Stelle zumindest zertifiziert ist (z.B. IFS, VKS, TÜV-Rheinland.)
Unsere Leistungen als Kfz-Gutachter umfassen die Erstberatung per Telefon oder WhatsApp, den Vor-Ort-Service zur Begutachtung des Schadens sowie die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, so dass Sie weder in Vorkasse treten noch die allgemeinen Kosten tragen müssen.
Sobald die Schadenshöhe den Wert von 750,-€ überschreitet, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kfz Gutachten und damit die Bezahlung des Sachverständigen übernehmen. Werte darunter gelten als Bagatellschaden, für die ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.
Das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten beinhaltet die Schadensbeschreibung, die Reparaturkosten sowie die Reparaturdauer, die Wertminderung und den Restwert, den Wiederbeschaffungswert sowie die Wiederbeschaffungsdauer, die Nutzungsausfallentschädigungsklasse, eine aussagekräftige Fotodokumentation und ein Fehlerspeicherprotokoll sowie gegebenenfalls ein Achsmess- und Rahmenvermessprotokoll.
Wenn wir als Gutachter für Sie in Aktion treten, vereinbaren wir zunächst einen Termin bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in Ihrer Werkstatt. Dort begutachten wir den Schaden im Detail und besprechen den weiteren Ablauf, bevor wir schließlich in unserem Büro das Kfz Gutachten erstellen. Dieses versenden wir im Original an Sie und als Kopie direkt an die Versicherung bzw. den Anwalt. Danach erfolgt die Schadensregulierung durch den jeweiligen Sachbearbeiter.
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