Marco Schuster
Truderinger Str. 289
81825 München Trudering - Riem
Tel. : 089 / 32307200
Mail: info@kfz-gutachter-schuster.de
Rufen Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne, unverbindlich und kostenlos.
Sie benötigen eine unverbindliche Ersteinschätzung? Dann schicken Sie mir doch ein paar Schadensbilder per WhatsApp.
Wir sind als Kfz-Gutachter Trudering offizieller Partner des TÜV Rheinland - FSP und auf Schaden- bzw. Unfallgutachten spezialisiert.
Der Klassiker ein Kfz-Gutachten zu beauftragen ist ein unverschuldeter Unfall. Die Schadenshöhe muss für die Versicherung des Unfallverursachers zwingend festgestellt werden. Zu den Reparaturkosten kommen ggf. weitere Kosten wie z.B. eine Wertminderung oder der Nutzungsausfall. Auch diese Positionen sind von der Versicherung zu erstatten. Eine Wertminderung beispielsweise darf nur durch einen Sachverständigen / Gutachter festgelegt werden. In einem Kostenvoranschlag durch die Werkstatt sind solche wichtigen Positionen nicht enthalten. Somit bekommen Sie unter Verwendung eines Kostenvoranschlags auch weniger erstattet.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) macht es durchaus Sinn ein Kfz-Gutachten zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss dann auch die Kosten für den beauftragten Kfz-Gutachter übernehmen.
Die Kosten die für das Beauftragen eines Kfz-Gutachters bzw. eines Kfz-Gutachtens entstehen (ebenso wie Kosten für einen Rechtsanwalt), müssen bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Voraussetzung ist nur, dass der Schaden über 750 Euro beträgt.
Sollten Sie sich bezüglich der Schadenshöhe unsicher sein, können Sie uns zur kostenlosen Ersteinschätzung gerne anrufen oder
Bilder schicken.
Im Fall einer unklaren Schuldfrage und/oder unsicheren Sachlage übernehme ich gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann und auch im Streitfall nachvollziehbar
bleibt.
Dies beinhaltet eine Dokumentation aller Beweismittel, ebenso wie die Erstellung eines qualifizierten, nicht weisungsgebundenen und neutralen Gutachtens.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, berate ich Sie selbstverständlich gerne persönlich.
Durch unseren Standort in Trudering können wir Ihnen einen kurzfristige Termine für ein Kfz-Gutachten in folgenden Stadtteilen anbieten:
Daglfing, Gronsdorf, Zamdorf, Riem, Trudering, Feldkirchen, Vaterstetten, Haar und Poing. Auch in den Stadtteilen darüber hinaus bin ich gerne für Sie da. Rufen Sie mich doch einfach an.
Ja. Als Unfallgeschädigter darf ich selbst entscheiden, ob ich mir den Schaden auszahlen lasse, oder ob ich mein Fahrzeug laut dem erstellten Gutachten instandsetzen lasse. Die Auszahlung des Schadens nennt sich "fiktive Abrechnung". Dabei wird lediglich die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Unsere Leistungen als Kfz-Gutachter umfassen die Erstberatung per Telefon oder WhatsApp, den Vor-Ort-Service zur Begutachtung des Schadens sowie die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, so dass Sie weder in Vorkasse treten noch die allgemeinen Kosten tragen müssen.
Sobald die Schadenshöhe den Wert von 750,-€ überschreitet, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kfz Gutachten und damit die Bezahlung des Sachverständigen übernehmen. Werte darunter gelten als Bagatellschaden, für die ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.
Das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten beinhaltet die Schadensbeschreibung, die Reparaturkosten sowie die Reparaturdauer, die Wertminderung und den Restwert, den Wiederbeschaffungswert sowie die Wiederbeschaffungsdauer, die Nutzungsausfallentschädigungsklasse, eine aussagekräftige Fotodokumentation und ein Fehlerspeicherprotokoll sowie gegebenenfalls ein Achsmess- und Rahmenvermessprotokoll.
Wenn wir als Gutachter für Sie in Aktion treten, vereinbaren wir zunächst einen Termin bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in Ihrer Werkstatt. Dort begutachten wir den Schaden im Detail und besprechen den weiteren Ablauf, bevor wir schließlich in unserem Büro das Kfz Gutachten erstellen. Dieses versenden wir im Original an Sie und als Kopie direkt an die Versicherung bzw. den Anwalt. Danach erfolgt die Schadensregulierung durch den jeweiligen Sachbearbeiter.